{"id":150,"date":"2019-03-07T14:06:55","date_gmt":"2019-03-07T14:06:55","guid":{"rendered":"http:\/\/gymwelt-tsv1881.de\/?page_id=150"},"modified":"2022-02-23T07:22:29","modified_gmt":"2022-02-23T07:22:29","slug":"vereinssatzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/gymwelt-tsv1881.de\/?page_id=150","title":{"rendered":"Vereinssatzung"},"content":{"rendered":"\n<p><strong><em>S<\/em>atzung\u00a0 des TSV 1881 e.V. Gau-Odernheim<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 1 Name und Sitz des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Turn- und Sportverein 1881 e.V. Gau-Odernheim<\/li><li>Sitz: 55239 Gau-Odernheim<\/li><li>Das Vereinsjahr ist das Kalenderjahr.<\/li><li>Die Vereinsfarben sind blau\/wei\u00df<\/li><li>Der Verein ist im Vereinsregister beim zust\u00e4ndigen Amtsgericht eingetragen.<\/li><li>Der Verein ist Mitglied im Sportbund Rheinhessen, im Landessportbund Rheinland-Pfalz und Mitglied aller zust\u00e4ndigen Fachverb\u00e4nde.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 2 Zweck des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnittes \u201esteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<\/li><li>Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung des Sports, der Gesundheit und der sportlichen Jugendhilfe, sowie der traditionellen Fastnacht und des Faschings.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Der Satzungszwecke wird verwirklicht durch die F\u00f6rderung sportlicher \u00dcbungen und Leistungen, einschlie\u00dflich sportlicher Jugendpflege und der Errichtung und Unterhaltung von Sportanlagen.<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig und er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.<\/li><li>Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/li><li>Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/li><li>Der Verein ist parteipolitisch, konfessionell und rassistisch neutral und verfolgt keine politischen Ziele.<\/li><li>Der Verein verurteilt jegliche Form von Gewalt unabh\u00e4ngig davon, ob sie k\u00f6rperliche, seelische oder sexistischer Art ist.<\/li><li>Die Jugend des Vereins f\u00fchrt und verwaltet sich selbstst\u00e4ndig und entscheidet \u00fcber die Verwendung der ihr zuflie\u00dfenden Mittel.<br><br><\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 3 Erwerb der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche Person werden.<\/li><li>Wer die Mitgliedschaft erwerben will, hat dies beim gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand schriftlich zu beantragen. \u00dcber die Aufnahme entscheidet der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand. Bei Ablehnung entscheidet der Gesamtvorstand mit Zweidrittelmehrheit. Der Gesamtvorstand soll die Gr\u00fcnde der Ablehnung angeben.<\/li><li>Bei Minderj\u00e4hrigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.<\/li><li>Alle ordentlichen Mitgliedern wird bei Eintritt in den Verein eine Best\u00e4tigung und auf Wunsch die Vereinssatzung \u00fcberreicht.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 4 Pflichten der Mitglieder<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Jedes Mitglied sollte sich nach M\u00f6glichkeit am Vereinsgeschehen in sportlicher, geselliger und kultureller Hinsicht beteiligen und alles unterlassen, was sich um Nachteil des Vereins auswirken k\u00f6nnte.<\/li><li>Die Mitglieder sind verpflichtet, den Zweck des Vereins nach Kr\u00e4ften zu f\u00f6rdern, Schaden von ihm zu wenden und die Beschl\u00fcsse und Anordnungen der Vereinsorgane zu befolgen.<\/li><li>Insbesondere erwartet der Verein die pflegliche Behandlung eigener, sowie fremder Anlagen und Ger\u00e4te. Soweit der Verein durch Verschulden eines Mitgliedes Schaden erleidet, ist ihm der Betreffende regresspflichtig.<\/li><li>Das Mitglied oder seine gesetzlichen Vertreter sind verpflichtet, dem Verein \u00c4nderungen des Namens, der Anschrift oder der Bankverbindung unverz\u00fcglich schriftlich anzuzeigen.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 5 Rechte der Mitglieder<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Den Mitgliedern stehen die Sportanlagen und Ger\u00e4tschaften des Vereins im Rahmen der vom Verein zust\u00e4ndigen Abteilungen angesetzten \u00dcbungsstunden zur Benutzung zur Verf\u00fcgung.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 6 Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Die Mitgliedschaft erlischt durch:<br>1.1 Austritt<br>1.2 Tod<br>1.3 Ausschluss<br>1.4 Verlust der b\u00fcrgerlichen Ehrenrechte<br>1.5 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/li><li>Der freiwillige Austritt ist nur schriftlich f\u00fcr den Hauptverein und das SEPA Lastschriftmandat&nbsp; zum 1. Januar und zum 1. Juli m\u00f6glich, wobei eine K\u00fcndigungsfrist von 6 Wochen einzuhalten ist. Die schriftliche K\u00fcndigung ist an den gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand bzw. an die Mitgliederverwaltung zu senden.<\/li><li>Ein Mitglied kann&nbsp; nach vorheriger Anh\u00f6rung vom gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden.<\/li><li>Ausschlussgr\u00fcnde sind insbesondere:<br>4.1 Nichterf\u00fcllung satzungsgem\u00e4\u00dfer Verpflichtungen oder Missachtung von Anordnungen &nbsp; der Vereinsorgane (\u00a711)<br>4.2 Nichtzahlungen von Beitr\u00e4gen, trotz Mahnung.<br>4.3 Schwere Verst\u00f6\u00dfe gegen die Interessen des Vereins oder grobes, unsportliches Verhalten.<br>4.4 Unehrenhafte Handlugen innerhalb oder au\u00dferhalb des Vereins.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 7 Beitr\u00e4ge und Aufnahmegeb\u00fchr<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.<\/li><li>Die Beitr\u00e4ge zum Hauptverein werden jeweils als Halbjahresbeitrag zwischen 10. und 20. Januar bzw. 10. Und 20. Juli f\u00e4llig. Der Beitrag wird im SEPA-Lastschriftverfahren erhoben.<\/li><li>Stundung oder Erlass von Beitr\u00e4gen sind vom Vorstand in Benehmen mit der Abteilung schriftlich zu beantragen und zu begr\u00fcnden.<\/li><li>Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.<\/li><li>Die Abteilungen sind im Bedarfsfall berechtigt, zus\u00e4tzlich zum Vereinsbeitrag einen Abteilungsbeitrag und\/oder Aufnahmebeitrag zu erheben.<br>Die sich aus der Erhebung von Abteilungs-Sonder-Beitr\u00e4gen ergebende Kassenf\u00fchrung kann jederzeit vom Kassierer des Vereins gepr\u00fcft werden.<br>Dadurch \u00e4ndert sich der Einzug des Mitgliedsbeitrags zum Hauptverein incl. des Abteilungsbeitrags im j\u00e4hrlichen Einzug im SEPA Lastschriftverfahren jeweils zwischen 10. Und 20. Januar.<br><br><strong>Ein, durch eine Abteilung beschlossener Sonderbeitrag, kann auch individuell \u00fcber das bestehende SEPA Lastschriftmandat zu vorher vereinbarten Terminen und Turnussen eingezogen werden. Dabei bleibt der Turnus des Hauptvereinsbeitrages unber\u00fchrt.<br><\/strong><br>Ein eventueller Aufnahmebeitrag wird innerhalb&nbsp; von vier Wochen Abteilungseintritt ebenfalls im SEPA Lastschriftverfahren eingezogen.<br><\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 8 Ehrungen&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Ehrenmitglied wird jedes Vereinsmitglied nach 50 j\u00e4hriger Vereinszugeh\u00f6rigkeit und beim Erreichen des 65. Lebensjahres.<\/li><li>Vereinsehrungen sind:<br>2.1 25 j\u00e4hrige Vereinszugeh\u00f6rigkeit \u2013 bronzene Vereinsnadel<br>2.2 40 j\u00e4hrige Vereinszugeh\u00f6rigkeit \u2013 silberne Vereinsnadel<br>2.3 50 j\u00e4hrige Vereinszugeh\u00f6rigkeit \u2013 goldene Vereinsnadel<br>2.4 50 j\u00e4hrige Vereinszugeh\u00f6rigkeit&nbsp; und 65. Lebensjahr \u2013 Ehrenurkunde.<\/li><li>F\u00fcr besondere Leistungen k\u00f6nnen Mitglieder auf Vorschlag aller unter \u00a713 genannten Gesamtvorstandsmitglieder die bronzene, die silberne oder die goldene Verdienstnadel (jeweils mit Urkunde) auch au\u00dferhalb von Feierlichkeiten erhalten. Die Entscheidung hier\u00fcber wird durch den gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand getroffen.&nbsp;<br><br><br><\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 9 Wahlen, Stimmrecht und W\u00e4hlbarkeit<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Die Mitglieder des Gesamtvorstandes werden f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlt.<\/li><li>Die Mitglieder des Gesamtvorstandes bleien so lange im Amt, bis ein Nachfolger gew\u00e4hlt wurde.<\/li><li>Die Vorstandsmitglieder werden einzeln gew\u00e4hlt. Die Beisitzer k\u00f6nnen zusammen in einem Wahlgang gew\u00e4hlt werden.<\/li><li>Alle Wahlen k\u00f6nnen per Akklamation durchgef\u00fchrt werden, sofern kein Mitglied geheime Abstimmung beantragt.<\/li><li>Stimmberechtigt sind alle Mitglieder, die im Jahr der stattfindenden Mitgliederversammlung das 17. Lebensjahr vollenden.<\/li><li>W\u00e4hlbar in den Vorstand sind Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ausgenommen Jugendvertreter.<\/li><li>Die Wahl der Abteilungsleiter bedarf der Zustimmung der Mitgliederversammlung&nbsp;<br>(siehe dazu \u00a715 Abs. 4).<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 10 Ma\u00dfregelungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Gegen&nbsp; Mitglieder, die gegen die Satzung oder gegen Anordnungen der Vereinsorgane versto\u00dfen haben, k\u00f6nnen nach vorheriger Anh\u00f6rung des betreffenden Mitgliedes getroffen werden:&nbsp;<br>1.1 schriftlicher Verweis<br>1.2 zeitlich begrenztes Verbot der Teilnahme am Sportbetrieb und an Veranstaltungen des&nbsp; Vereins. Dies wird schriftlich mitgeteilt.<ul><li>Ausschluss aus dem Verein.<\/li><\/ul><\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 11 Vereinsorgane &nbsp; &nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Die Organe des Vereins sind:<br>1.1 die Mitgliederversammlung<br>1.2 der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand<br>1.3 der Gesamtvorstand<br><br><\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 12 Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung.<\/li><li>Eine ordentliche Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) findet in jedem ersten Vierteljahr des Vereinsjahres statt.<\/li><li>Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung ist innerhalb einer Frist von drei Wochen mit entsprechender Tagesordnung einzuberufen, wenn es:<br>3.1 der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand oder der Gesamtvorstand beschlie\u00dft<br>3.2 ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder schriftlich beim 1. Vorsitzenden beantragt.<\/li><li>Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt durch den gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand durch Ver\u00f6ffentlichung in der Allgemeinen Zeitung Alzey, im Nachrichtenblatt der Verbandsgemeinde Alzey-Land sowie im Aushang des Vereinsheims.&nbsp;<br>Zwischen&nbsp; dem Tag der Einladung und dem Termin der Versammlung muss eine Frist von drei Wochen&nbsp; liegen.<\/li><li>Mit der Einberufung der ordentlichen Mitgliederversammlung ist die Tagesordnung mitzuteilen. Diese muss folgende Punkte enthalten:<br>5.1 Jahresbericht des 1. Vorsitzenden<br>5.2 Berichte der Abteilungsleiter<br>5.3 Kassenberichte<br>5.4 Bericht der Kassenpr\u00fcfer<br>5.5 Entlastung des Vorstandes und der Kassierer<br>5.6 Wahlen, soweit diese erforderlich sind<br>5.7 Beschlussfassung \u00fcber vorliegende Antr\u00e4ge<br>5.8 Veranstaltungen<br>5.9 Verschiedenes<\/li><li>Die ordentlichen und au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlungen sind ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussf\u00e4hig.<\/li><li>Die Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Satzungs\u00e4nderungen k\u00f6nnen nur mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.<\/li><li>\u00dcber Antr\u00e4ge, die nicht auf der Tagesordnung verzeichnet sind, kann in der Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn diese Antr\u00e4ge mindestens 10 Tage vor der Versammlung schriftlich beim 1. Vorsitzenden des Vereins eingegangen sind. Dringlichkeitsantr\u00e4ge d\u00fcrfen nur behandelt werden, wenn die Mitglieder mit einer Zweidrittelmehrheit beschlie\u00dfen, dass diese als Tagesordnungspunkte aufgenommen werden.<\/li><li>Sofern kein Mitglied geheime Abstimmung beantragt, wird per Akklamation abgestimmt.<\/li><li>Die Mitgliederversammlung entlastet den Gesamtvorstand auf Antrag.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 13 Vorstand<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Der Vorstand gliedert sich im gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand und im Gesamtvorstand<\/li><li>Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand besteht aus:<br>2.1&nbsp; 1. Vorsitzenden (Pr\u00e4sident)<br>2.2&nbsp; 2. Vorsitzenden (Vizepr\u00e4sident)<br>2.3&nbsp; Kassierer\/in<br>2.4&nbsp; Schriftf\u00fchrer\/in<br>2.5&nbsp; Abteilungsleiter\/in der gr\u00f6\u00dften Abteilung<br>2.6&nbsp; Abteilungsleiter\/in der zweitgr\u00f6\u00dften Abteilung<br><\/li><li>Der Gesamtvorstand besteht aus:<br>3.1&nbsp; dem gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand<br>3.2&nbsp; Finanzen\/Steuern<br>3.3&nbsp; Mitgliederverwaltung<br>3.4&nbsp; Zwei Beisitzer<br>3.5&nbsp; einem Beisitzer pro Abteilung &nbsp; &gt;150 Aktive Mitglieder<br>3.6&nbsp; dem Jugendvertreter<br>3.7&nbsp; den Ehrenvorsitzenden<br><\/li><li>Der Vorstand im Sinne des \u00a726 BGB sind der 1. Vorsitzende und sein Stellvertreter jeweils allein. Im Innenverh\u00e4ltnis wird vereinbart, dass der Stellvertreter nur handelt, im Falle der Verhinderung des 1. Vorsitzenden.<\/li><li>Der Vorsitzende beruft und leitet die Sitzungen des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes und des Gesamtvorstandes. Der Gesamtvorstand tritt zusammen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder drei seiner Mitglieder es beim 1. Vorsitzenden beantragen. Der Gesamtvorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn die H\u00e4lfte seiner Mitglieder anwesend sein.<\/li><li>Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes ist der Gesamtvorstand berechtigt, ein neues Mitglied kommissarisch bis zur n\u00e4chsten Wahl zu berufen.<\/li><li>Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand ist f\u00fcr Aufgaben zust\u00e4ndig, die aufgrund ihrer Dringlichkeit einer schnellen Erledigung bed\u00fcrfen. Er erledigt au\u00dferdem Aufgaben deren Behandlung durch den Gesamtvorstand nicht notwendig ist.<\/li><li>Der Gesamtvorstand ist \u00fcber die T\u00e4tigkeit des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes laufend zu informieren.<\/li><li>Zu den Aufgaben des Gesamtvorstandes geh\u00f6ren insbesondere die Durchf\u00fchrung der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung und die Behandlung von Anregungen der Mitglieder.<\/li><li>Die Mitglieder des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes haben das Recht, an allen Sitzungen der Abteilungen und Aussch\u00fcsse beratend teilzunehmen.&nbsp;<\/li><li>Die Neubildung einer weiteren Abteilung bedarf der Genehmigung des Gesamtvorstandes.<\/li><li>Die Sitzungen des Gesamtvorstandes und des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes sind nicht \u00f6ffentlich.<\/li><li>Die Vereins- und Organ\u00e4mter werden grunds\u00e4tzlich ehrenamtlich ausge\u00fcbt.<\/li><li>Bei Bedarf k\u00f6nnen Satzungs\u00e4mter im Rahmen der haushaltsrechtlichen M\u00f6glichkeiten gegen Zahlung einer Aufwandsentsch\u00e4digung nach \u00a7 3 Nr. 26a EStG (Ehrenamtspauschale) ausge\u00fcbt werden.<\/li><li>Mitglieder und Vorstandsmitglieder erhalten Aufwendungsersatz. Der Aufwendungsersatz kann in Form des Auslagenersatzes (Erstattung tats\u00e4chlicher Aufwendungen) oder in Form der pauschalen T\u00e4tigkeitsverg\u00fctung (z.B. Ehrenamtspauschale gem. \u00a7 3 Nr. 26a EStG) geleistet werden. Ma\u00dfgeblich sind die Beschl\u00fcsse des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes, die steuerlichen Vorschriften und H\u00f6chstgrenzen sowie die finanzielle Leistungsf\u00e4higkeit des Vereins.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 14 Aussch\u00fcsse<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>F\u00fcr bestimmte Aufgaben k\u00f6nnen vom Gesamtvorstand Aussch\u00fcsse gebildet werden, die unter einem vom jeweiligen Ausschuss gew\u00e4hlte Leiter tragen. Der Ausschussleiter ist verpflichtet, den gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand \u00fcber die Ergebnisse zu informieren.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a715 Abteilungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>F\u00fcr im Verein betriebene Sportarten bestehen Abteilungen oder werden im Bedarfsfall durch Beschluss des Gesamtvorstandes neue Abteilungen gegr\u00fcndet.<\/li><li>Im Verein bestehen zur Zeit folgende Abteilungen:<br>2.1 Turnen<br>2.2 Fu\u00dfball<br>2.3 Tischtennis<br>2.4 Leichtathletik<br>2.5 Wandern<br>2.6 Tennis<br>2.7 Fastnacht<br>2.8 Gymwelt<\/li><li>Die Abteilungen werden von ihrem Abteilungsleiter, seinem Stellvertreter, sowie Mitarbeiter denen besondere Aufgaben \u00fcbertragen sind, geleitet.<\/li><li>Abteilungsleiter, Stellvertreter und Mitarbeiter werden von der Abteilungsversammlung gew\u00e4hlt.<\/li><li>Die Abteilungsleiter sind gegen\u00fcber den Organen des Vereins verantwortlich und jederzeit zur Berichterstattung verpflichtet.<\/li><li>Die Aufgaben, Pflichten und Rechte der einzelnen Abteilungen regelt eine jeweilige Gesch\u00e4ftsordnung, die der Genehmigung des Gesamtvorstandes bedarf.<\/li><li>Bei den Abteilungsversammlungen haben die Mitglieder des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes, auch wenn sie nicht Mitglied der Abteilung sind, volles Stimmrecht.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 16 Protokollierung der Beschl\u00fcsse und Sitzungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>\u00dcber die Mitgliederversammlung und alle Sitzungen des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden und des Gesamtvorstandes sind Protokolle anzufertigen und vom Versammlungsleiter und vom Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen.<\/li><li>Die Jahresversammlungen der Abteilungen sind zu protokollieren und dem Schriftf\u00fchrer auszuh\u00e4ndigen.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 17 Kassenpr\u00fcfung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Die Kassen des Vereins werden in jedem Jahr durch f\u00fcr Kassenpr\u00fcfer gepr\u00fcft.<\/li><li>Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt in jedem Jahr f\u00fcr den amts\u00e4ltesten ausscheidenden Kassenpr\u00fcfer einen Nachfolger.<\/li><li>Die Kassenpr\u00fcfer erstatten der Mitgliederversammlung einen Pr\u00fcfbericht und beantragen bei ordnungsgem\u00e4\u00dfer F\u00fchrung der Kasse Entlastung des Kassierers und des Vorstandes.<\/li><li>Vorstandsmitglieder k\u00f6nnen nicht als Kassenpr\u00fcfer gew\u00e4hlt werden.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 18 Ordnungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>F\u00fcr die verschiedenen Aufgaben im Verein werden im Bedarfsfall Ordnungen erstellt.<\/li><li>Der Verein gibt sich eine Gesch\u00e4ftsordnung, eine Finanzordnung und eine Jugendordnung.<\/li><li>Ordnungen werden im Gesamtvorstand beschlossen.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 19 Sonstige Bestimmungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>F\u00fcr die den Mitgliedern aus dem Spiel- und Sportbetrieb sowie bei geselligen Veranstaltungen entstehenden K\u00f6rper- und Sachsch\u00e4den oder Verm\u00f6gensverluste auf fremden oder eigenen Sportst\u00e4tten und in Baulichkeiten haftet der Verein nicht.<\/li><li>Jedes Mitglied ist jedoch im Rahmen eines \u00fcber den Sportbund Rheinhessen bei einer Versicherungsgesellschaft abgeschlossenen Sportunfall- und Haftpflichtversicherungsvertrages versichert.<\/li><li>Bei mutwilliger Besch\u00e4digung von Vereinseigentum haftet der Verusacher.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 20 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden.<\/li><li>Die Einberufung einer solchen Versammlung darf nur erfolgen, wenn es<br>2.1 der Gesamtvorstand mit einer Mehrheit von Dreiviertel aller seiner Mitglieder beschlossen hat oder<br>2.2 von Zweidrittel der stimmberechtigten Mitglieder des Vereins schriftlich gefordert wurde.<\/li><li>Die Versammlung ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens 50% der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Die Aufl\u00f6sung kann nur mit einer Mehrheit von Dreiviertel der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden. Die Abstimmung ist namentlich vorzunehmen.&nbsp;<br>Sollte die Versammlung weniger als 50% der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein, ist eine zweite Versammlung einzuberufen, die dann mit einer Mehrheit von Dreiviertel der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder beschlussf\u00e4hig ist.<\/li><li>Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks f\u00e4llt sein Verm\u00f6gen, nur mit Zustimmung des zust\u00e4ndigen Finanzamtes, an die Ortsgemeinde Gau-Odernheim. Die Ortsgemeinde verwaltet das Verm\u00f6gen unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke, bis ein gleich oder \u00e4hnlich gearteter Turn- und Sportverein gegr\u00fcndet wird.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 21 Inkrafttreten der Satzung und \u00dcbergangsvorschriften<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Vorstehende Satzung wurde von der Mitgliederversammlung am (05.03.2016) beschlossen und tritt nach Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.<\/li><li>Gleichzeitig erl\u00f6schen die Bestimmungen der vorhergehenden Satzung und Satzungs\u00e4nderungen (letzter Eintrag 06.03.2010).<\/li><li>Die T\u00e4tigkeit der amtierenden Vorstandsmitglieder endet mit dem Ablauf der Wahlperiode nach alter Satzung.<\/li><li>Der Begriff \u201eMitarbeiter\u201c versteht sich geschlechtsneutral; er bezeichnet Frauen und M\u00e4nner gleicherma\u00dfen.<\/li><\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung\u00a0 des TSV 1881 e.V. Gau-Odernheim \u00a7 1 Name und Sitz des Vereins Turn- und Sportverein 1881 e.V. Gau-Odernheim Sitz: 55239 Gau-Odernheim Das Vereinsjahr ist das Kalenderjahr. Die Vereinsfarben sind blau\/wei\u00df Der Verein ist im Vereinsregister beim zust\u00e4ndigen Amtsgericht eingetragen. Der Verein ist Mitglied im Sportbund Rheinhessen, im Landessportbund Rheinland-Pfalz und Mitglied aller zust\u00e4ndigen Fachverb\u00e4nde. [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-150","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/gymwelt-tsv1881.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/150","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/gymwelt-tsv1881.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/gymwelt-tsv1881.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/gymwelt-tsv1881.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/gymwelt-tsv1881.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=150"}],"version-history":[{"count":5,"href":"https:\/\/gymwelt-tsv1881.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/150\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1011,"href":"https:\/\/gymwelt-tsv1881.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/150\/revisions\/1011"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/gymwelt-tsv1881.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=150"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}